Bei den Holzlosen handelt es sich überwiegend um Totholz liegend und stehend. Es kann pro Haushalt maximal 1 Holzlos, ausschließlich für den Eigengebrauch angefordert werden und darf auch nicht an andere Bezugsberechtigte weitergegeben werden.
Die Holzmenge beträgt ca. 5m³ und muss bis Ende März unter größtmöglicher Schonung des Bodens aus der Au entfernt werden.
Die Hochwasserschutz Dammanlage darf nicht befahren werden. Eine zu hinterlegende Kaution von € 50,- wird nach ordnungsgemäßer Erledigung der Arbeiten wieder retourniert. Waldanteilsbesitz sind von der Vergabe ausgeschlossen.
Comentários