Auf den Hund gekommen

    Hunde-Anmeldung

    Allgemeines

    Ein brauner Hund mit neugierigem Ausdruck sitzt auf schwarzem Hintergrund.

    Wenn Sie einen neuen Hund anschaffen, muss dieser bei der Gemeinde angemeldet werden. Dafür benötigen Sie Angaben betreffend Halter, Hund und zu der Person oder Einrichtung, von der der Hund erworben wurde. Bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie zusätzlich Ihre Liegenschaft kurz beschreiben. Weiters ist eine Haftpflichtversicherung verpflichtend. Es dürfen pro Haushalt max. 5 Hunde bzw. 2 gefährliche Hunde gehalten werden.

    Sachkundenachweis: Ab 01. Juli 2026 müssen Personen, die einen Hund anschaffen/übernehmen, verpflichtend einen Sachkundenachweis erbringen. Keine Sorge: Ein einmal erworbener allgemeiner Nachweis gilt lebenslang für alle weiteren Hunde, die Sie halten möchten.



    Wer ist abgabepflichtig?
    Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält.

    Für zugelaufene Hunde muss die Abgabe entrichtet werden, wenn sie nicht binnen einem Monat dem Eigentümer übergeben oder sonst abgegeben werden. Wer einen Hund zur Pflege oder auf Probe hält, hat die Abgabe zu entrichten, wenn er nicht nachweisen kann, dass für den Hund bereits in einer anderen österreichischen Gemeinde eine Hundeabgabe entrichtet wird.

    Hundeabgabemarke
    Für jeden Hund ist einmalig nach Einlangen einer Anzeige über den Erwerb eines Hundes oder den Zuzug mit einem Hund eine neue Hundeabgabemarke gegen Erstattung der Selbstkosten (€ 2,30) auszufolgen.
    Die Hundeabgabe beträgt für Hunde ohne besondere Verwendung € 18 für Nutzhunde € 6,54 pro Jahr und für Hunde mit erhöhten Gefährdungspotential und auffällige Hunde jährlich € 90 pro Hund.

    Hundeanmeldung
    Der Erwerb eines Hundes ist binnen einem Monat durch den Hundehalter der Abgabenbehörde schriftlich anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit dem Ablauf des dritten Monates nach der Geburt als erworben.

    Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes (ab Juni 2023 gültig):

    • Meldepflicht für alle ab 01. Juni 2023 neu angeschafften Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde.

    • Verpflichtender allgemeiner Sachkundenachweis "NÖ Hundepass": Jede(r) Hundehalter(in) benötigt einen allgemeinen Sachkundenachweis vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 01. Juni 2023. Dieser beinhaltet ein einstündiges Gespräch mit dem Tierarzt und eine zweistündige Schulung durch eine "fachkundige Person". Der NÖ Hundepass muss bei der Meldung des Hundes am Gemeindeamt vorgezeigt werden (Nachfrist bis 6 Monate möglich).

    • Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung: Vorlage eines entsprechenden Nachweises einer ausreichenden Haftpflichtversicherung pro Hund in Höhe von € 725 000,- für Personen- und Sachschäden. Vorlage bei der Meldung des Hundes am Gemeindeamt notwendig.

    • Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung für Hunde, die bereits vor dem 01. Juni 2023 gehalten wurden, ist bis 01. Juni 2025 möglich.

    • Obergrenze von fünf Hunden pro Haushalt, bei Hunden mit erhöhtem Gefahrenpotential gilt weiterhin die Obergrenze von zwei Hunden pro Haushalt.

    Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der NÖ Landesregierung

    Hundeabmeldung
    Hinsichtlich jedes Hundes, welcher abgegeben worden, abhanden gekommen oder verstorben ist, muss der Abgabenbehörde schriftlich eine Meldung erstattet werden.

    Hund und Mensch - schaffen wir ein gutes Miteinander


    Die Regelungen dienen der Sicherheit von Mensch und Tier und sollen einerseits klare Vorgaben für Hundehalter*innen schaffen und andererseits ein harmonisches Miteinander von Menschen und Hunden ermöglichen.

    Eine Illustration einer Frau, die ihren Hund auf einem Pfad im Park spazieren führt.

    Gerade im Frühjahr und Herbst sorgen Hundehäufchen für emotionale Diskussionen und Beschwerden am Gemeindeamt. Leidtragende sind oft Anrainer*innen, die liebevoll ihre Vorgärten pflegen, Eltern, die die Schuhe ihrer Kinder säubern oder Landwirte, die das verunreinigte Gras oder Heu nicht mehr als Tierfutter verwenden können. Das Entfernen der Hinterlassenschaften sollte daher eine Selbstverständlichkeit für jeden Hundebesitzer sein und ist laut NÖ Hundehaltegesetz Pflicht. Bitte beachten Sie auch die Leinen- oder Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten im Ortsgebiet.

    Natürlich benötigen Hunde Bewegung und Auslauf. Die Marktgemeinde bietet hier eine Hundezone in Zillingdorf Bergwerk.

    Rücksicht beginnt im Kleinen - ein respektvoller Umgang zeigt sich durch einfache Gesten sowohl von Hunde- als Nichthundebesitzer*innen: Abstand halten zu fremden Hunden, Rücksicht auf Menschen und konsequentes Entfernen von Hundekot.