Unser Seeplatz

    Unser See. Unser Schatz. Unsere Heimat.💧🏊‍♂️

    Ein besonderer Ort zum Erholen, Verweilen und Genießen – mitten in unserer Gemeinde und ein Stück Lebensqualität, das wir bewahren möchten.

    Zugang See

    Eine ruhige Seelandschaft mit einem üppigen grünen Rasen, einem Baum und einem Steg, der sich in das ruhige Wasser erstreckt. In der Ferne säumen Häuser und Bäume den Uferrand.

    Jeder Haushalt mit Hauptwohnsitz in Zillingdorf, erhält kostenlos einen Seechip für den Zutritt, um diesen nutzen zu können. Den Chip erhalten sie während der Parteienverkehrszeiten im Bürgerservice am Gemeindeamt. Gerne können Sie auch einen Zweitchip erwerben, dieser ist kostenpflichtig und kostet € 35,- pro Chip.

    Verhaltensregeln

    Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der großen Beliebtheit unseres Seeplatzes ein diszipliniertes Verhalten aller Badegäste erforderlich ist. Bitte beachten Sie daher die Badeordnung (auf unserer Homepage oder direkt am Seeplatz). Die Benutzung des Badestrandes ist nur Zillingdorfer Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger gestattet. Geben wir gemeinsam acht auf unser Seeplatz – wer hat schon einen eigenen Seeplatz in der Gemeinde?

    Fundstücke Seeplatz

    Alle am Seeplatz verlorenen Gegenstände werden in den Sommermonaten in der Fundkiste (auf der Rückseite der Duschen) aufbewahrt. Diese sind freizugänglich und können jederzeit abgeholt werden.

    Lagerungsmöglichkeiten am Seeplatz

    Aus den Erfahrungen der letzten Jahre hat sich ergeben, dass eine Lagerung von Stand-Up-Paddle und anderen Gegenständen am Seeplatz nicht praktikabel ist. Einerseits ist es eine Frage der Haftung, andererseits hat der Seeplatz für derartige Lagerungen in diesem Umfang nicht genügend Kapazitäten. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.


    Bürgerservicestelle für Seechip

    Eindrücke Seeplatz in Zillingdorf Bergwerk

    Badeordnung Seeplatz Bruch I

    Aufgrund der intensiven Nutzung unseres Seeplatzes an Badetagen, ist ein diszipliniertes Verhalten aller Badegäste erforderlich. So sind nachfolgende Regeln zu beachten und einzuhalten.

    1. Die Benützung des Badestrandes ist nur Zillingdorfer Gemeindebürgern erlaubt. (Meldung notwendig)

    2. Die Benützung des Badestrandes und die Nutzung der darauf befindlichen Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Badestrandes entstehen, übernimmt die Marktgemeinde Zillingdorf keine Haftung. Die Marktgemeinde Zillingdorf übernimmt auch für den Zustand des Badeplatzes keine Haftung.

    3. Der Badestrand darf von Kindern nur unter Aufsicht der Eltern oder volljähriger Aufsichtspersonen genutzt werden.

    4. Der Badestrand ist so zu verlassen, wie er vorgefunden wird. Keinesfalls dürfen Gegenstände am Badestrand deponiert werden (Boote, Badeutensilien, usw.). Die Badegäste sind in der gesamten Anlage zu größter Sauberkeit verpflichtet.

    5. Das Befahren des Sees mit wind- und motorbetriebenen Wasserfortbewegungsmittel (surfen, Segeln, Motorbootfahren, Elektrobootfahren) ist ganzjährig verboten.

    6. Die Brausen sind nach dem Gebrauch sofort abzudrehen.

    7. Jede Person ist vor allem im Hinblick auf Lärmentwicklung verpflichtet auf andere Badegäste Rücksicht zu nehmen. Es ist daher alles zu unterlassen, was andere Badegäste belästigt oder gar gefährdet.

    8. Das Mitnehmen von Gläsern, Flaschen oder sonstigen zerbrechlichen Gegenständen auf die gesamte Anlage ist nicht gestattet.

    9. Auf der gesamten Liegewiese ist das Rauchen verboten. Das Rauchen ist nur im gekennzeichneten Bereich bei der Versorgungsplattform gestattet.

    10. Ballspiele sind auf der gesamten Anlage verboten.

    11. Tiere dürfen auf den Badeplatz nicht mitgenommen werden.

    12. Bei der Benutzung des Behinderten WCs ist von einer Begleitperson darauf zu achten, dass nach etwaiger Betätigung des Notschalters und Erklingen des Notsignales Hilfe geleistet wird. Es gibt kein Personal am Badestrand.

    Zutrittsberechtigungen können jederzeit unangekündigt kontrolliert werden.