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Allgemeines zum Fundwesen


Gefundenes in der Marktgemeinde Zillingdorf


Ich habe etwas verloren, was muss ich tun?

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon ist die Geldbörse oder das Handy weg.


Gefundene Gegenstände, die am Gemeindeamt Zillingdorf abgegeben wurden, finden Sie unter GEFUNDENS!




Ich habe etwas gefunden, was muss ich tun?


Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als 10 Euro wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z.B. Kreditkarte, Schlüssel), sind Sie als Finder zur Rückgabe an den Verlustträger bzw. zur Abgabe bei der zuständigen Behörde verpflichtet.


Die zuständige Behörde ist in den meisten Fällen die Gemeinde, in der Sie den Gegenstand gefunden haben. Die Abgabe bei der Polizei ist seit 1. Februar 2003 nicht mehr möglich. Bedenkliche Funde wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden.












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Marktgemeinde Zillingdorf 

Rathausstraße 2
2492 Zillingdorf
Niederösterreich

Telefon: 02622/732 90


Fax: 02622/732 90-75

E-Mail: gemeinde@zillingdorf.gv.at

Ortsplan:  http://zillingdorf.rmdatacloud.com/

Parteienverkehr am Gemeindeamt 


Marktgemeinde Zillingdorf, Rathausstraße 2, 2492 Zillingdorf


Tel.: 02622 / 73290, Fax: 02622 / 73290 DW 75,

Email: gemeinde@zillingdorf.gv.at

Parteienverkehr:

Montag                       07:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag                     16:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch                    08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag                08:00 bis 12:00 Uhr

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