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Badeordnung Seeplatz Bruch I

Aufgrund der intensiven Nutzung unseres Seeplatzes an Badetagen, ist ein diszipliniertes Verhalten aller Badegäste erforderlich. So sind nachfolgende Regeln zu beachten und einzuhalten.

 

1.      Die Benützung des Badestrandes ist nur Zillingdorfer Gemeindebürgern erlaubt. (Meldung notwendig)

 

2.      Die Benützung des Badestrandes und die Nutzung der darauf befindlichen Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Badestrandes entstehen, übernimmt die Marktgemeinde Zillingdorf keine Haftung. Die Marktgemeinde Zillingdorf übernimmt auch für den Zustand des Badeplatzes keine Haftung.

 

3.      Der Badestrand darf von Kindern nur unter Aufsicht der Eltern oder volljähriger Aufsichtspersonen genutzt werden.

 

4.      Der Badestrand ist so zu verlassen, wie er vorgefunden wird. Keinesfalls dürfen Gegenstände am Badestrand deponiert werden (Boote, Badeutensilien, usw.). Die Badegäste sind in der gesamten Anlage zu größter Sauberkeit verpflichtet.

 

5.      Das Befahren des Sees mit wind- und motorbetriebenen Wasserfortbewegungsmittel (surfen, Segeln, Motorbootfahren, Elektrobootfahren) ist ganzjährig verboten.

 

6.      Die Brausen sind nach dem Gebrauch sofort abzudrehen.

 

7.      Jede Person ist vor allem im Hinblick auf Lärmentwicklung verpflichtet auf andere Badegäste Rücksicht zu nehmen. Es ist daher alles zu unterlassen, was andere Badegäste belästigt oder gar gefährdet.

 

8.      Das Mitnehmen von Gläsern, Flaschen oder sonstigen zerbrechlichen Gegenständen auf die gesamte Anlage ist nicht gestattet.

 

9.      Auf der gesamten Liegewiese ist das Rauchen verboten. Das Rauchen ist nur im gekennzeichneten Bereich bei der Versorgungsplattform gestattet.

 

10. Ballspiele sind auf der gesamten Anlage verboten.

 

11. Tiere dürfen auf den Badeplatz nicht mitgenommen werden.

 

12. Bei der Benutzung des Behinderten WCs ist von einer Begleitperson darauf zu achten, dass nach etwaiger Betätigung des Notschalters und Erklingen des Notsignales Hilfe geleistet wird. Es gibt kein Personal am Badestrand.

 

Zutrittsberechtigungen können jederzeit unangekündigt kontrolliert werden.



Badeordnung
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