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Todesfall

Was ist nach einem Sterbefall zu tun?

 

Was unmittelbar nach einem Sterbefall zu tun ist, hängt vor allem davon ab, wo ein Mensch verstirbt. Allerdings gibt es einige allgemeine Schritte die man im Fall eines Todes veranlassen muss.

 

  • Zunächst müssen Sie einen Arzt verständigen. Tritt der Todesfall plötzlich und unerwartet ein, müssen Sie unverzüglich die Rettung unter der Notrufnummer 144 verständigen. Der Notarzt hat dann die Aufgabe, den Tod festzustellen.

  • Bei jedem Todesfall findet eine sogenannte Totenbeschau statt, für die ein Arzt zuständig ist. Er bestimmt die Todesursache und den ungefähren Todeszeitpunkt. Kann der Arzt die Todesursache nicht feststellen, kann es unter Umständen sein, dass er eine Obduktion anordnet, bei der die Umstände des Todes dann abschließend geklärt werden.

  • Meldung an das Bestattungsunternehmen
    Nach der Totenbeschau sollten Sie ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen

    Bestattung Nechansky, Neufeld/Leitha
    Bestattung Wiener Neustadt, 02622/22193-0

  • Meldung an das Gemeindeamt

  • Festlegung der Grabstätte sowie des Beerdigungstermins
    Beerdigungen können grundsätzlich nur bis 14.00 Uhr durchgeführt werden, da nach der Beerdigung diverse Arbeiten anfallen, welche vor Einbruch der Dunkelheit erledigt sein müssen.

 

Totenbeschauarzt Dr. Cornelia Honc

Telefonnummer: 0699/111 30 757

Bei Nicht-Erreichbarkeit bitte unbedingt eine Nachricht auf der Mobilbox (Name, Telefonnummer) hinterlassen! Nur so können die weiteren nötigen Schritte so schnell als möglich organisiert werden. Sie können auch nachts anrufen, in diesem Fall werden Sie auf die Mobilbox umgeleitet. Eine etwaige Vertretung wird auf Band bekanntgegeben.

Totenbeschau

Bis zur Totenbeschau sollten mindestens 4 Stunden ab Todeseintritt vergangen sein. Die Totenbeschau sollte bei Tageslicht durchgeführt werden. Vor der Totenbeschau darf an der Verstorbenen/dem Verstorbenen keine Veränderung (auch kein Umkleiden) vorgenommen werden.

Ärztlicher Behandlungsschein:

Für die Totenbeschau wird ein ärztlicher Behandlungsschein benötigt, um die Todesursache feststellen zu können. Dieser wird vom zuletzt behandelnden Arzt (Hausarzt) ausgestellt. Wenn dieser nicht verfügbar sein sollte, legen Sie bitte Unterlagen von vorangegangenen Krankenhausaufenthalten bzw. aktuelle Arztbriefe des Verstorbenen bereit.

Persönliche Dokumente des Verstorbenen bereitlegen

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