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E-Scooter: Wissenswert und neu ab Mai 2026

  • 1. Mai
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 5. Mai

Aus aktuellem Anlass und der Vielzahl an Beschwerden in unserer Gemeinde informiert die Marktgemeinde Zillingdorf zum Thema E-Scooter.


Bitte beachten Sie die ab 1. Mai 2026 geltenden neuen Regeln für E-Bike, E-Scooter und E-Moped:



Für die Fahrt mit E-Scootern gilt ab 1. Mai 2026

  1. Helmpflicht für Personen unter 16 Jahren

  2. Verpflichtende Ausrüstung mit Klingel und Blinker

  3. Alkoholgrenze von 0,5 Promille

  4. Mitnahme von Personen am E-Scooter ist nicht erlaubt

  5. Taschen / Rücksäcke am Lenker oder Trittbrett sind verboten



Allgemeines


Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. BenützerInnen von Elektro-Scootern müssen alle für RadfahrerInnen geltenden Verhaltensvorschriften beachten.



Sie haben sich so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden. Sie dürfen auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren, bei fehlenden Radwegen auf der Fahrbahn, jedoch nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen.


Wo darf man fahren? 

  • Erlaubt: Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, Begegnungszonen (mit Rücksicht).

  • Fahrbahn erlaubt: Wenn keine Radinfrastruktur vorhanden ist.

  • Verboten: Gehsteige, Gehwege und Schutzwege.

 

Ausrüstung

Elektro-Scooter sind mit

  • wirksamer Bremsvorrichtung

  • Klingel oder Hupe 

  •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne

  •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten

  •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite

  • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit

    • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und

    • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 

  • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit

    • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und

    • einem roten Rücklicht

auszurüsten.


Wichtige Verhaltensregeln:

  • Rücksichtnahme: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. 

  • Tuning: Das illegale "Tuning" – also Veränderungen zur Erhöhung der Geschwindigkeit oder Leistung über die zulässigen Grenzen hinaus – kann zu hohen Bußgeldern und weiteren Strafen führen, da diese Scooter dann nicht mehr als Fahrräder gelten, wie die Bundesministerium für Inneres betont. 

 

Verboten ist insbesondere auch,

  • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen, während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren, ein Alkohollimit von 0,8 Promille zu überschreiten oder in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

 

  • Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr (außer in Wohnstraßen) nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.


  •  Kinder unter 16 Jahren müssen beim Electro-Scooter-Fahren einen Helm tragen.

 

Achtung

Bei einem Unfall mit einem Elektro-Scooter fällt der damit zurückgelegte Dienst- bzw. Arbeitsweg laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (10 OBbS55/24x) nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung, wenn der Unfall auf die spezifischen Fahreigenschaften bzw. Bauart eines Elektro-Scooters (z.B. fehlende Selbststabilisierung durch kleine Räder) zurückzuführen ist. Anders zu beurteilen könnten Fälle sein, bei denen sich "allgemeine Weggefahren" verwirklichen. 

 


 
 
 

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Niederösterreich

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