top of page

Wissenswertes E-Scooter

Aktualisiert: 16. Sept.

Aus aktuellem Anlass und der Vielzahl an Beschwerden in unserer Gemeinde informiert die Marktgemeinde Zillingdorf zum Thema E-Scooter.


Allgemeines


ree

Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. BenützerInnen von Elektro-Scootern müssen alle für RadfahrerInnen geltenden Verhaltensvorschriften beachten.



Sie haben sich so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden. Sie dürfen auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren, bei fehlenden Radwegen auf der Fahrbahn, jedoch nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen.


Wo darf man fahren? 

  • Erlaubt: Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, Begegnungszonen (mit Rücksicht).

  • Fahrbahn erlaubt: Wenn keine Radinfrastruktur vorhanden ist.

  • Verboten: Gehsteige, Gehwege und Schutzwege.

 

Technische Anforderungen: 

  • Mindestens ein funktionierender Bremsanlage

  • Zwei Leuchten (weiß nach vorne, rot nach hinten)

  • Mindestens zwei rote Rückstrahler hinten

  • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten gut sichtbar angebracht sein

 

Besondere Regeln für Kinder: 

  • Kinder unter 12 Jahren benötigen eine Aufsichtsperson, die mindestens 16 Jahre alt ist, wenn sie im öffentlichen Verkehr unterwegs sind (außer in Wohnstraßen).

  • Besitzen sie einen Radfahrausweis, dürfen sie alleine fahren.

  • Für Kinder unter 12 Jahren gilt beim Fahren eine Helmpflicht.

 

Wichtige Verhaltensregeln:

  • Rücksichtnahme: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. 

  • Tuning: Das illegale "Tuning" – also Veränderungen zur Erhöhung der Geschwindigkeit oder Leistung über die zulässigen Grenzen hinaus – kann zu hohen Bußgeldern und weiteren Strafen führen, da diese Scooter dann nicht mehr als Fahrräder gelten, wie die Bundesministerium für Inneres betont. 

 

Verboten ist insbesondere auch,

  •  eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen, während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren, ein Alkohollimit von 0,8 Promille zu überschreiten oder in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

 

  • Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr (außer in Wohnstraßen) nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.


  •  Kinder unter 12 Jahren müssen beim Electro-Scooter-Fahren einen Helm tragen.

 

Achtung

Bei einem Unfall mit einem Elektro-Scooter fällt der damit zurückgelegte Dienst- bzw. Arbeitsweg laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (10 OBbS55/24x) nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung, wenn der Unfall auf die spezifischen Fahreigenschaften bzw. Bauart eines Elektro-Scooters (z.B. fehlende Selbststabilisierung durch kleine Räder) zurückzuführen ist. Anders zu beurteilen könnten Fälle sein, bei denen sich "allgemeine Weggefahren" verwirklichen. 

 

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Link:

 
 
 

Kommentare


Dieser Beitrag kann nicht mehr kommentiert werden. Bitte den Website-Eigentümer für weitere Infos kontaktieren.

Marktgemeinde Zillingdorf 

Rathausstraße 2
2492 Zillingdorf
Niederösterreich

Telefon: 02622/732 90

Fax: 02622/732 90-75

E-Mail: gemeinde@zillingdorf.gv.at

Parteienverkehr am Gemeindeamt 

Montag                       07:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag                     16:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch                    08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag                08:00 bis 12:00 Uhr

Navigation  

Kontakt

Datenschutz

Impressum

Kalender

Ortsplan

  • Facebook
  • YouTube
bottom of page