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- Bauprojekt Sportplatzgasse 20
Großartige Neuigkeiten! Es ist soweit - die Bauarbeiten zu dem Wohnprojekt 🏡 in der Sportplatzgasse 20 in Zillingdorf-Bergwerk starten. Es entstehen zehn Reihenhäuser mit jeweils ca. 100 m² Wohnfläche und Gartenanteil. Die ausführende Baufirma ist FairHouse Schaffer GmbH. Wir bitten um Verständnis, dass es während der Bautätigkeiten von Montag bis Freitag zwischen 6 und 17 Uhr zu Lärmbeeinträchtigungen kommen kann und danken für Ihre Geduld.
- Ärztliche Versorgung
Ärzt*innen in Zillingdorf Dr. Cornelia Honc (Gemeindeärztin) Manuelle Therapie, Akupunktur, Sportmedizin Lindengasse 32 2491 Zillingdorf-Bergwerk Tel.: +43 699 111 30 757 E-Mail: office@dr-honc.com Homepage: www.dr-honc.com Ordination Dr. Neuber in Zillingdorf-Bergwerk: Hauptplatz 1, 2491 Zillingdorf-Bergwerk Tel.: +43 2624 559 29 Mo: 15:00 bis 16:00 Uhr Mi: 14:00 bis 15:00 Uhr OA Dr. Sebastian Bachl Facharzt für Orthopädie und Traumatologie Sportplatzgasse 14, 2491 Zillingdorf-Bergwerk Tel.: +43 676 947 45 23 Ärzt*innen in unseren Nachbargemeinde EGGENDORF Dr. Edwin Neuber Inselweg, 2492 Eggendorf Tel.: +43 2622 732 70 Ordinationszeiten in Eggendorf: Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr Di: 16:00 bis 19:00 Uhr Mi: 08:30 bis 12:00 Uhr Fr: 09:00 bis 12:00 Uhr Ordination Zillingdorf-Bergwerk: Hauptplatz 1, Tel.: 02624/55929 Mo: 15:00 bis 16:00 Uhr Mi: 14:00 bis 15:00 Uhr Dr. Lydia Schuster Feldgasse 1, 2492 Eggendorf, Tel.: +43 2622 73314 Handy: +43 664 238 12 73 Ordinationszeiten (Neu ab 1.07.2026) Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr Di: 08:00 bis 14:00 Uhr Mi: 12:00 bis 18:00 Uhr Do: 08:00 bis 13:00 Uhr Fr: 08:00 bis 13:00 Uhr LICHTENWÖRTH Dr. Stefanie Heissenberger Karl-Albrechtgasse 5 | 2493 Lichtenwörth Tel.: +43 2622 752 66 - 0 Diensthandy: +43 680 33 242 99 E-Mail: ordination@dr-heissenberger.at Mo, Mi: 7:00 - 13:00 Uhr Do: 13:30 - 17:30 Uhr Fr: 7:00 - 11:00 Uhr Defibrillatoren Standorte Seit 2018 steht in jedem Ortsteil ein Defibrillator für den Notfall bereit. Beim Rathaus in Zillingdorf Markt Beim Kindergarten Bergwerk in Zillingdorf-Bergwerk Wochenenddienst Ärzte Sicherung der ärztlichen Wochenend- und Feiertagsnotdienste durch Sprengelzusammenlegung Ab 1. April 2018 wird laut Mitteilung der Ärztekammer der Sprengel Eggendorf/Zillingdorf/Lichtenwörth mit dem Sprengel Theresienfeld/Sollenau/Felixdorf/Matzendorf/Schönau/Günselsdorf/Tattendorf/Teesdorf/Blumau zusammengelegt. Die aktuellen Empfehlungen, Ordinationen ausschließlich nach telefonischer Rücksprache aufzusuchen, betreffen auch den Bereitschaftsdienst an Wochenenden und Feiertagen. Seit 1.7.2019 umfasst der kassenärztliche Wochenend- und Feiertagsdienst ausschließlich die Zeit von 8:00 bis 14:00 Uhr. Ordinationsbetrieb ist von 9.00 bis 11.00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin. Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450, in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19:00 bis 7:00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141. Bitte nutzen Sie den jeweiligen Notdienst nur bei akuten Erkrankungen. Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungserichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit §2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis.
- Sterbefall - was ist zu tun?
Was unmittelbar nach einem Sterbefall zu tun ist, hängt vor allem davon ab, wo ein Mensch verstirbt. Allerdings gibt es einige allgemeine Schritte die man im Fall eines Todes veranlassen muss. Zunächst müssen Sie einen Arzt verständigen. Tritt der Todesfall plötzlich und unerwartet ein, müssen Sie unverzüglich die Rettung unter der Notrufnummer 144 verständigen. Der Notarzt hat dann die Aufgabe, den Tod festzustellen. Bei jedem Todesfall findet eine sogenannte Totenbeschau statt, für die ein Arzt zuständig ist. Er bestimmt die Todesursache und den ungefähren Todeszeitpunkt. Kann der Arzt die Todesursache nicht feststellen, kann es unter Umständen sein, dass er eine Obduktion anordnet, bei der die Umstände des Todes dann abschließend geklärt werden. Nähere Informationen Totenbeschauarzt Dr. Cornelia Honc Telefonnummer: 0699/111 30 757 Bei Nicht-Erreichbarkeit bitte unbedingt eine Nachricht auf der Mobilbox (Name, Telefonnummer) hinterlassen! Nur so können die weiteren nötigen Schritte so schnell als möglich organisiert werden. Sie können auch nachts anrufen, in diesem Fall werden Sie auf die Mobilbox umgeleitet. Eine etwaige Vertretung wird auf Band bekanntgegeben. Sollte unsere Gemeindeärztin Dr. Cornelia Honc auf Urlaub oder Fortbildung sein, wenden Sie sich an die Ärztinnen und Ärzte in der Umgebung: Dr. Lydia Schuster, Eggendorf Dr. Stefanie Heissenberger, Lichtenwörth Dr. Thomas Glock, Ebenfurth Totenbeschau Bis zur Totenbeschau sollten mindestens 4 Stunden ab Todeseintritt vergangen sein. Die Totenbeschau sollte bei Tageslicht durchgeführt werden. Vor der Totenbeschau darf an der Verstorbenen/dem Verstorbenen keine Veränderung (auch kein Umkleiden) vorgenommen werden. Ärztlicher Behandlungsschein Für die Totenbeschau wird ein ärztlicher Behandlungsschein benötigt, um die Todesursache feststellen zu können. Dieser wird vom zuletzt behandelnden Arzt (Hausarzt) ausgestellt. Wenn dieser nicht verfügbar sein sollte, legen Sie bitte Unterlagen von vorangegangenen Krankenhausaufenthalten bzw. aktuelle Arztbriefe des Verstorbenen bereit.Persönliche Dokumente des Verstorbenen bereitlegen Meldung an das Bestattungsunternehmen Nach der Totenbeschau sollten Sie ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen Bestattung Nechansky, Neufeld/Leitha Telefonnummer: +43 2624 523 19 oder unter +43 664 113 33 99 www.bestattung-nechansky.at Bestattung Wiener Neustadt Telefonnummer: +43 2622 221 93-0 Meldung an das Gemeindeamt (Daniela Glöckner) Festlegung der Grabstätte sowie des Beerdigungstermins Beerdigungen können grundsätzlich nur bis 14.00 Uhr durchgeführt werden, da nach der Beerdigung diverse Arbeiten anfallen, welche vor Einbruch der Dunkelheit erledigt sein müssen.
- Großes Interesse und bombastische Stimmung beim "Rückenstark & alltagsfit" Workshop der Gesunden Gemeinde
Ein unvergesslicher Vortrag „Rückenstark u. alltagsfit“ von Fabian Fuchs! Unser Raum war bis in die letzte Ecke mit spürbar positiver Energie und hochmotivierten Teilnehmern gefüllt. Genau diese gelebte sportliche Gemeinschaft macht uns gemeinsam stark, beweglich und fit für jeden Tag. Am Mittwoch, den 20. Mai lud die Gesunde Gemeinde Zillingdorf zum Workshop "Rückstark & alltagsfit" in die Oase der Gesundheit ein. Der Vortragende (Tut Gut Vortragender) Fabian Fuchs begeisterte mit einem lebhaften Workshop und unzähligen Alltagstipps die zahlreichen Besucher*innen. Wie entstand das Vortrags-Thema? Diesmal sollte der Vortrag vor allem die 60plus Generation ansprechen. So besuchte das Gesunde Gemeinde Team die Pensionist*innen-Treffen und lies die Damen und Herren selbst die Themen sowie die Uhrzeit auswählen. Ein herzliches Dankeschön an die Oase der Gesundheit, die nicht nur die Location zur Verfügung stellte, sondern neben Martina Kreuter-Müller das Gesunden Gemeinde Team mit fundierten Wissen im Bereich Gesundheit und zahlreichen Ideen unterstützt. Das Gesunde Gemeinde-Team - bestehend aus Vizebürgermeisterin Barbara Heinreichsberger, GGR Andrea Binder und den Gemeindebediensteten Barbara Mitteregger und Mona Schuster - möchte vor allem das bestehende vielfältige Zillingdorfer Gesundheitsangebot sichtbar machen und Aktivitäten für alle Altersgruppen anbieten bzw. unterstützen. Hier eine Fotodokumentation der Übungen:
- Frei Kapazitäten Hilfswerk Piestingtal: Hilfe und Pflege daheim
Hilfswerk NÖ: Gut betreut in Piestingtal und Umgebung Wer qualitative Pflege und Betreuung für sich selbst oder seine Angehörigen sucht, findet professionelle Unterstützung beim Hilfswerk. Die Mitarbeiter*innen des Hilfswerk-Standorts in Markt Piesting begleiten Familien in alltäglichen und herausfordernden Situationen: · Hauskrankenpflege: Das Hilfswerk unterstützt bei Einschränkungen im Alter, bei akuten oder chronischen Erkrankungen oder nach der Entlassung aus dem Spital. Mit fachgerechter Pflege werden die Lebensqualität und Selbstständigkeit der Kundinnen und Kunden erhalten bzw. gefördert. · Die Kundinnen und Kunden profitieren Sie von einem Netzwerk an Expertinnen und Experten der verschiedensten Pflegefeldern: Zu speziellen Pflegethemen (z. B. Demenz, Inkontinenz) haben Mitarbeiter*innen einschlägige Aus- und Fortbildungen absolviert. Diese internen Spezialistinnen und Spezialisten werden im Bedarfsfall herangezogen und ermöglichen hochprofessionelle Pflege Zuhause. · Heimhilfe/Soziale Alltagsbegleitung: Wenn der Alltag durch Alter oder Krankheit beschwerlicher wird, sind unsere Heimhelfer*innen da! Sie unterstützen bei Aktivitäten des täglichen Lebens, z.B. Körperpflege, Essen bereiten, Sauberhalten der unmittelbaren Umgebung und Erledigungen. Die Sozialen Alltagsbegleiter*innen leisten Gesellschaft, begleiten bei Spaziergängen oder kleinen Besorgungen. · Menüservice: Das Hilfswerk-Menüservice liefert tiefgekühlte Speisen bis zur Haustür. Es gibt eine große Auswahl an gesunden und schmackhaften Speisen. · Notruftelefon: Ob zuhause oder unterwegs: Mit dem Notruftelefon – oder der smarten Notrufuhr - sind die Kundinnen und Kunden des Hilfswerks sicher unterwegs. Ein Druck auf den mobilen Funksender genügt und schon wird die Hilfswerk-Notrufzentrale alarmiert. Kontakt Hilfe und Pflege daheim Piestingtal: Gerne helfen Barbara Klug, Pflegemanagerin des Hilfe und Pflege daheim-Standorts in Markt Piesting und ihr Team bei der Suche nach dem passenden Betreuungsangebot: E-Mail: pflege.piestingtal@noe.hilfswerk.at, Tel: 05 9249 58310
- VOR Klimaticket KOSTENLOS für alle Zillingdorfer*innen
Die VOR-Schnuppertickets (VOR KlimaTicket Metropolregion Wien + NÖ + Burgenland) sind übertragbare Verkehrsverbund-Jahreskarten, die von allen Zillingdorferinnen und Zillingdorfern (Hauptwohnsitz) tageweise kostenlos entliehen werden können (für max. bis zu drei aufeinander folgende Tage). Unser Service für Sie! Wichtigsten Fragen: Sie können das Klimaticket (wenn reserviert) ab 7.00 Uhr am Gemeindeamt abholen - bitte einfach bei Bürgerservice anläuten! Rückgabe: einfach in den Gemeindepostkosten werfen - bitte immer bis spätestens am nächsten Tag um 7.00 Uhr in der Früh maximale Entleihtage: 3 aufeinanderfolgende Tag, max. 6 Tage im Monat, maximal 30 Entleihtage im Jahr Es stehen 4 Tickets zur Verfügung. Ziele der Schnuppertickets sind ein aktiver Beitrag zur CO2 Einsparung (Vermeidung Autofahrt) verbunden mit einer Anregung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Die „KlimaTickets“ können online über die Reservierungsplattform www.schnupperticket.at reserviert werden, dazu ist dort vorab eine selbstständige, elektronische Registrierung erforderlich. Sollte das aus diversen Gründen nicht möglich sein, helfen wir Ihnen während der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes oder auch telefonisch unter 02622/732 90-70 (Mona Schuster). Die Fahrkartengültigkeit Das VOR Schnupperticket MetropolRegion ist auf allen VOR-Linien in der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland) gültig - öffentlicher und privater Schienenverkehr, Stadtverkehre und Verkehrsverbünde (inkl. WESTbahn Amstetten/Wien). Davon ausgenommen sind touristische Angebote wie die Waldviertelbahn, Wachaubahn, Schneebergbahn, Schafbergbahn, etc. Ausleihbedingungen Das VOR-Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Fahrgäste bis zum 6. Lebensjahr fahren im VOR kostenlos – Kinder ab 6 Jahren müssen ein eigenes Ticket bzw. Schnupperticket haben.
- E-Scooter: Wissenswert und neu ab Mai 2026
Aus aktuellem Anlass und der Vielzahl an Beschwerden in unserer Gemeinde informiert die Marktgemeinde Zillingdorf zum Thema E-Scooter. Bitte beachten Sie die ab 1. Mai 2026 geltenden neuen Regeln für E-Bike, E-Scooter und E-Moped: Für die Fahrt mit E-Scootern gilt ab 1. Mai 2026 Helmpflicht für Personen unter 16 Jahren Verpflichtende Ausrüstung mit Klingel und Blinker Alkoholgrenze von 0,5 Promille Mitnahme von Personen am E-Scooter ist nicht erlaubt Taschen / Rücksäcke am Lenker oder Trittbrett sind verboten Allgemeines Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. BenützerInnen von Elektro-Scootern müssen alle für RadfahrerInnen geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Sie haben sich so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden. Sie dürfen auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren, bei fehlenden Radwegen auf der Fahrbahn, jedoch nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen. Wo darf man fahren? Erlaubt: Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, Begegnungszonen (mit Rücksicht). Fahrbahn erlaubt: Wenn keine Radinfrastruktur vorhanden ist. Verboten: Gehsteige, Gehwege und Schutzwege. Ausrüstung Elektro-Scooter sind mit wirksamer Bremsvorrichtung Klingel oder Hupe weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit gelbem Licht nach vorne und nach hinten und einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und einem roten Rücklicht auszurüsten. Wichtige Verhaltensregeln: Rücksichtnahme: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Tuning: Das illegale "Tuning" – also Veränderungen zur Erhöhung der Geschwindigkeit oder Leistung über die zulässigen Grenzen hinaus – kann zu hohen Bußgeldern und weiteren Strafen führen, da diese Scooter dann nicht mehr als Fahrräder gelten, wie die Bundesministerium für Inneres betont. Verboten ist insbesondere auch, eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen, während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren, ein Alkohollimit von 0,8 Promille zu überschreiten oder in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren. Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr (außer in Wohnstraßen) nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein. Kinder unter 16 Jahren müssen beim Electro-Scooter-Fahren einen Helm tragen. Achtung Bei einem Unfall mit einem Elektro-Scooter fällt der damit zurückgelegte Dienst- bzw. Arbeitsweg laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (10 OBbS55/24x) nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung, wenn der Unfall auf die spezifischen Fahreigenschaften bzw. Bauart eines Elektro-Scooters (z.B. fehlende Selbststabilisierung durch kleine Räder) zurückzuführen ist. Anders zu beurteilen könnten Fälle sein, bei denen sich "allgemeine Weggefahren" verwirklichen.
- Arbeiten am Leithadamm
Der Leithadamm erfüllt eine zentrale Funktion als Hochwasserschutz für den Ortsteil Zillingdorf Markt. Mäharbeiten und Nutzung haben die tragfähige Schicht in den vergangenen Jahren zunehmend beansprucht , daher wird seitens des Wasserverbands Schotterbruch auf die Dammkrone aufgetragen, um die Tragfähigkeit wieder herzustellen und entstandene Spurrinnen zu beseitigen. Die Ereignisse rund um die Hochwassersituation im September 2024 haben einmal mehr gezeigt, wie bedeutend ein intakter Hochwasserschutz für unsere Gemeinde ist. Der Leithadamm ist ein beliebter Ort für Spaziergänger*innen und Naturliebhaber*innen – dient aber in erster Linie als Schutz für uns alle und unserer Gemeinde!
- Kleine Volkszählung
Mikrozensus: Die kleine Volkszählung zeigt, wie Österreich lebt Der Mikrozensus ist eine Haushaltsbefragung von Statistik Austria, die seit 1968 vierteljährlich durchgeführt wird. Sie liefert zentrale Daten für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft – von Arbeit über Bildung bis Wohnen. Pro Quartal werden rund 22 500 Haushalte zufällig ausgewählt und insgesamt 5-mal im Abstand von jeweils 13 Wochen befragt, damit Veränderungen im Jahresverlauf sichtbar werden. Die Teilnahme ist gesetzlich verpflichtend. Wer nach mehrmaliger Aufforderung nicht antwortet, riskiert eine Verwaltungsstrafe. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.statistik.at/mikrozensus Was ist der Mikrozensus und warum ist er so wichtig? Ziel dieser Haushaltsbefragung ist es, kontinuierlich aktuelle und international vergleichbare Daten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit, Bildung und Wohnsituation zu erheben. Damit liefert der Mikrozensus nicht nur zentrale Grundlagen für politische Entscheidungen, sondern auch für wirtschaftliche Indikatoren wie den Verbraucherpreisindex oder die Inflationsrate. Ergebnisse aus dem Mikrozensus finden sich in zahlreichen Medienberichten – etwa, wenn es um durchschnittliche Mietpreise, Teilzeitquoten oder Bildungsabschlüsse geht. Die erhobenen Daten bilden eine essenzielle Grundlage für faktenbasierte Entscheidungen in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung, die alle Menschen in Österreich betreffen. Wie läuft die Haushaltserhebung ab? Pro Quartal werden österreichweit rund 22 500 Haushalte zufällig aus dem Zentralen Melderegister ausgewählt. Die Befragung beginnt mit einem RSb-Schreiben, das die betroffenen Haushalte über ihre Teilnahme informiert und alle notwendigen Kontaktdaten zur Terminvereinbarung enthält. Es werden Fragen zur Wohnung bzw. Haus sowie zu allen dort wohnhaften Personen gestellt. Die erste Befragung findet in der Regel vor Ort statt – vorzugsweise im Wohnraum der Auskunftspflichtigen, um rasch etwaige Unterlagen heranziehen zu können. Falls dies nicht gewollt ist, kann der Haushalt auch einen Ort vorschlagen. Die Erhebungspersonen führen die Erhebung mittels computerunterstütztem Fragebogen durch. Danach folgen 4 weitere Befragungen im Abstand von jeweils rund 13 Wochen. Diese können telefonisch oder online erfolgen. Der Mikrozensus erstreckt sich also über rund ein Jahr. Was wird gefragt und wie viel Zeit nimmt das in Anspruch? Gefragt wird nach dem Geschlecht, dem Beruf, dem Ausbildungsstand, der Wohnfläche und weiteren sozialen Merkmalen der Haushaltsmitglieder. Für berufstätige Erwachsene dauert die Befragung rund 15 Minuten, für Kinder und nicht berufstätige Personen etwa 5 Minuten. Ein privater Haushalt an derselben Adresse darf innerhalb von 10 Jahren nur einmal über mehrere aufeinanderfolgende Quartale hinweg befragt werden. Besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme? Ja. Der Mikrozensus ist eine Haushaltsbefragung von Statistik Austria mit gesetzlicher Auskunftspflicht. Diese ergibt sich aus dem Bundesstatistikgesetz 2000 sowie der Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung. Alle volljährigen Mitglieder eines betroffenen Haushalts sind verpflichtet, Auskunft zu geben. Für minderjährige Personen muss die gesetzliche Vertretung die Fragen beantworten. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen aber selbst antworten. Sollte ein Haushaltsmitglied nicht verfügbar sein, kann eine andere volljährige Person aus demselben Haushalt beauftragt werden, die Fragen zu beantworten. Statistik Austria muss die auskunftspflichtigen Personen bei Verweigerung der Auskunft und bei wissentlich unvollständigen oder nicht dem besten Wissen entsprechenden Angaben über die Rechtsfolgen informieren. Was passiert, wenn jemand nicht teilnimmt? Wird die Befragung nicht innerhalb von fünf Wochen nach der sogenannten Referenzwoche (Woche, über die Auskunft zu erteilen ist) beantwortet, informiert Statistik Austria die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Diese leitet in der Regel ein Verwaltungsstrafverfahren ein. Die konkreten Strafhöhen werden von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder in Wien vom Magistrat festgesetzt. Statistik Austria selbst hat auf die Strafbemessung keinen Einfluss. Wie sicher sind die erhobenen Daten? Statistik Austria unterliegt strengen Datenschutzrichtlinien. Die Erhebungsdaten werden getrennt von personenbezogenen Informationen gespeichert. Nach Abschluss aller fünf Befragungswellen werden Name und Adresse gelöscht, die Daten pseudonymisiert und nur in aggregierter Form weiterverarbeitet. Die vollständige Datenschutzinformation finden Sie unter: https://www.statistik.at/mikrozensus -> Rechtsgrundlagen, Datenschutz Diese verschlüsselten Datensätze dienen anschließend als Grundlage für Analysen und Statistiken, die öffentlich zugänglich sind und sowohl Politik, Medien und Wissenschaft als auch der allgemeinen Bevölkerung zur Verfügung stehen.
- Zillingdorf ist Gesunde Gemeinde
"Tut gut!“ begleitet die Arbeitskreise in den „Gesunden Gemeinden“ bei der Erarbeitung und Umsetzung von Projekten und Maßnahmen für einen gesünderen Lebensstil. Ziel ist es, die geplanten Maßnahmen und Aktivitäten zu Gesundheitsförderung und Prävention direkt vor die Haustür der Gemeindebürger*innen zu bringen. Bereits über 75 % aller Gemeinden in Niederösterreich nehmen am Programm „Gesunde Gemeinde“ teil. Die „Gesunde Gemeinde“ in Niederösterreich ist ein Programm von „Tut gut!“. Es startete bereits 1995 mit dem Ziel, die teilnehmenden Gemeinden bei der Durchführung von Gesundheitsförderung und Prävention zu unterstützen. Die „Gesunde Gemeinde“ bietet eine Plattform , die diverse Angebote (auch von anderen Vereinen oder Organisationen) bündelt. Sie dient so als „Drehscheibe“ aller Aktionen im Gesundheitsbereich in der jeweiligen Gemeinde. Die zentrale Frage lautet: Wie können wir Gemeinden so gestalten, dass es den Bewohnerinnen und Bewohnern leichter fällt, sich gesund zu verhalten?












